Explosionsschutz:Anlagen innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche |
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Für die Installation elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - also die anlagenmäßige Zusammenschaltung von für sich bereits geprüften und bescheinigten Betriebsmitteln - ist die österreichische Bestimmung ÖVE-Ex65 mit Nachträgen heranzuziehen.
Diese ist eine nach der Elektrotechnikverordnung (ETV 2002) in Kraft gesetzte Bestimmung und daher verpflichtend einzuhalten.
Explosionsschutzdokument:
Die EU-Richtlinie 1999/92/EG - über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können - verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem zur Erstellung und Führung eines Explosionsschutzdokumentes, welches Angaben über
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enthalten muss.
Die österreichische Umsetzung der Richtlinie ist die Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor explosionsfähigen Atmosphären (VEXAT).
Ansprechpartner:
Österreichweit
Dipl. Ing. Dr. Kurt Dietmar BRUCKNER
stv. Leiter des Geschäftsbereiches Elektrotechnik
Deutschstraße 10
1230 Wien
Tel.: +43 (0)1 610 91-6410
Fax: +43 (0)1 610 91-6405
E-Mail: bru@tuv.at
Downloads:
EU-RL 1999/92/EG
(pdf ,135KB)
VEXAT
(pdf, 552KB)