Explosionsschutz:

Anlagen innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche

 

Für die Installation elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - also die anlagenmäßige Zusammenschaltung von für sich bereits geprüften und bescheinigten Betriebsmitteln - ist die österreichische Bestimmung ÖVE-Ex65 mit Nachträgen heranzuziehen.

Diese ist eine nach der Elektrotechnikverordnung (ETV 2002) in Kraft gesetzte Bestimmung und daher verpflichtend einzuhalten.

Explosionsschutzdokument:

Die EU-Richtlinie 1999/92/EG - über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können - verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem zur Erstellung und Führung eines Explosionsschutzdokumentes, welches Angaben über

  • die festgestellten Explosionsgefahren

  • die örtliche Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche und deren Einstufung in Zonen

  • die durchzuführenden Explosionsschutzmaßnahmen

  • die Eignung der verwendeten Arbeitsmittel und Anlagen

  • den Umfang und die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen und Messungen

  • sowie alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen wie z.B. Arbeitsanweisungen, Warn- und Alarmpläne

enthalten muss.

Die österreichische Umsetzung der Richtlinie ist die Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor explosionsfähigen Atmosphären (VEXAT).

Ansprechpartner:

Österreichweit

Dipl. Ing. Dr. Kurt Dietmar BRUCKNER
stv. Leiter des Geschäftsbereiches Elektrotechnik

Deutschstraße 10
1230 Wien
Tel.: +43 (0)1 610 91-6410
Fax: +43 (0)1 610 91-6405
E-Mail: bru@tuv.at

Downloads:

EU-RL 1999/92/EG (pdf ,135KB)

VEXAT (pdf, 552KB)

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