Elektrotechnik:Zeitgemäßer Blitzschutz baulicher Anlagen |
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Jährlich gehen über 280.000 Blitze über Österreich nieder, die einen Versicherungsschaden von etwa 25 Mio. EURO anrichten. Ein heftiger Gewittertag in Österreich produziert einige tausend Blitzschläge. Heute hilft die Technik gegen die Naturgewalten. Bauwerke, Maschinenpark und Computernetzwerke können über Einrichtungen des Blitz- und Überspannungsschutzes gegen Blitzschlag geschützt werden.
Im Jahre 1949 wurde in Österreich damit begonnen, die technischen Grundlagen für die Erlassung von entsprechenden Errichtungsanforderungen für Blitzschutzanlagen zu erarbeiten. Die lange Zeit gültige Österreichische Bestimmung ÖVE-E49/1988 Blitzschutzanlagen wurde durch die Elektrotechnikverordnung 2002 (ETV 2002) außer Kraft gesetzt und durch die nationale ÖVE/ÖNORM E 8049-1/2001 Blitzschutz baulicher Anlagen, Teil1: Allgemeine Grundsätze, ersetzt.
2010 wurde die ÖVE/ÖNORM E 8049-1/2001 durch Veröffentlichung der Elektrotechnikverordnung 2002/A2 (ETV 2002/A2) abgelöst und die internationale Norm ÖVE/ÖNORM EN 62305-3:2008 Blitzschutz – Teil3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen, mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren für verbindlich erklärt.
Weitere (in Österreich nicht gesetzlich verbindliche) Teile der ÖVE/ÖNORM EN 62305:
Teil 1: Allgemeine Grundsätze
Teil 2: Risiko-Management
Teil 3, Beiblatt 1: Zusätzliche Informationen für bauliche Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen
Teil 3, Beiblatt 2: Auswahl der erforderlichen Blitzschutzklasse und der Prüfintervalle für bauliche Anlagen
Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen
Wir als unabhängige Sachverständige unterstützen Sie gerne bei Blitzschutzkonzept, Bauplanung, Ausschreibung, Anbotsprüfung, Bauüberwachung, usw. bis hin zur Abnahmeprüfung.
TÜV AUSTRIA Akademie Seminarreihe Blitzschutz und Überspannungsschutz
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Fachbereichsleiter im Geschäftsbereich Elektrotechnik
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