Gutachten:

Gutachten in Gerichtsprozessen

 

Die Prüfberichte akkreditierter Stellen werden vor Gericht als Beweis voll anerkannt.

Akkreditierte Stellen sind daher für derartige Untersuchungen/Erhebungen die vom Gericht bevorzugten Gutachter.

Gutachten können dienen zum

  • Nachweis der sicherheitstechnischen Unbedenklichkeit gemäß Medizinproduktegesetz

  • Ermittlung der Schadensursache im Zusammenhang mit einem Medizinprodukt

  • Feststellung der Kompatibilität von Medizinprodukt und Zubehör

Dem TÜV Austria stehen komplexe Untersuchungen und Problemlösungen auch die Experten seiner anderen Fachabteilung sowie ein unabhängiger Expertenpool zur Verfügung.

Im Gegensatz zu Prüfberichten nach Normen geben Gutachten die Fachmeinungen von Experten zur jeweiligen Aufgabenstellung wieder. Diese basieren auf verschiedenen Beurteilungsgrundlagen, wie z. B. Messprotokollen, Vorfallsberichten, Begleitpapieren zum Produkt, Normen und anderen anerkannten Regeln der Technik.

Kontakt:

Dipl.-Ing. Michael PÖLZLEITNER
TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH

Tel: 01/61091-6502
Fax: 01/61091-6505
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