Nachrichtentechnik, Informationstechnik und EMV:R&TTE-Richtlinie 99/5/EG über Funk- und Telekommunikationsendgeräte |
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| Messungen an einem Endgerät in der Absorberhalle |
Durch die neue Richtlinie 99/5/EG für Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte werden die Voraussetzung und Vorgangsweise für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen wesentlich geändert.
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| TÜV AUSTRIA Zertifikat |
Die Richtlinie ist am 7. April 1999 in Kraft getreten und ist bis 8. April 2000 in nationales Recht umzusetzen.
Der TÜV ist notifizierte Stelle für die R&TTE-Richtlinie 99/5/EG und damit berechtigt, alle Verfahren der Richtlinie zu zertifizieren.
Ab 8. April 2000 sind für Funkanlagen und Telekommunikations-Endeinrichtungen, die in den Geltungsbereich der R&TTE-Richtlinie fallen, die Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der neuen Richtlinie anzuwenden.
Damit werden für Funkgeräte und Funkanlagen die bestehenden Richtlinien 98/13/EG für Telekommunikationsendgeräte und Satellitenfunkanlagen sowie die EMV-Richtlinie 89/336/EWG bedeutungslos.
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| Muster einer Konformitätserklärung |
Folgende Leistungen offeriert der TÜV für die R&TTE-Richtlinie:
Serviceleistungen
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R&TTE-Richtlinie - Entwicklungsbegleitende- und Vorserienuntersuchungen:
Spezifikationen und Normen sowie die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen
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| Muster eines Notifizierungsdatenblatts |
R&TTE-Richtlinie - Prüfung der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen:
Als akkreditierte Prüfstelle ist der TÜV in der Lage, die Prüfungen betreffend der effektiven Nutzung des Funkfrequenzspektrums, der Einhaltung der EMV- und Sicherheitsanforderungen sowie der Personenschutzaspekte durchzuführen, die in Europa, aber auch in vielen außereuropäischen Ländern anerkannt werden.
R&TTE-Richtlinie - Zertifizierungen:
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Weitere Informationen zur R&TTE-Richtlinie:
Österreichisches Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie >>