Gastkommentar:

CE-Kennzeichnung muss auf den Prüfstand

 
Dr. Andreas Schwab, stv. Koordinator der EVP-ED Fraktion im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments

Die aktuelle Diskussion über das Auftauchen von unsicheren Verbraucherprodukten zeigt, dass sich in den vergangenen Jahren trotz verschiedener Maßnahmen der Europäischen Kommission nicht genug getan hat.

Die Stärkung der Marktüberwachung ist zentrales Anliegen der Überarbeitung des so genannten "Neuen Ansatzes" (new approach), des horizontalen Instruments, welches das Europäische Parlament und der Rat zurzeit überarbeiten. Nur mit einer verbesserten Marktüberwachung können wir sicherstellen, dass bereits an den Grenzen der Europäischen Union unsichere Produkte aus dem Verkehr gezogen werden und erst gar nicht auf den Binnenmarkt kommen.

Nach dem Subsidiaritätsprinzip sind die Mitgliedstaaten für die Marktüberwachung verantwortlich, in Deutschland sogar die Bundesländer. Die Qualität und Intensität der Marktüberwachung sind gesamteuropäisch betrachtet sehr gering und in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unter schiedlich. Hier besteht großer Handlungsbedarf. Das Europäische Parlament möchte die Zollbehörden stärker in die Pflicht nehmen und den Austausch und die Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden stärken. Durch eine zentrale Akkreditierung aller notifizierten Stellen und europaweit gleiche Anforderungen werden wir in Europa ein einheitliches Niveau der akkreditierten Stellen und damit der Verfahren der Konformitätsbewertung von Produkten gewährleisten.

Die Diskussion über sichere Verbraucherprodukte zeigt aber auch noch eine weitere Dimension auf: Wir müssen die Frage der Sicherheitszeichen für die Verbraucher im europäischen Binnenmarkt neu aufrollen. Die jetzige Situation führt immer wieder zur Verwirrung von Verbrauchern, da viele davon ausgehen, dass ein CE-Kennzeichen auf dem Produkt bedeutet, dass es sicher sei.

Es bedarf also zunächst der Klarstellung: Das CE-Kennzeichen steht nach heutigen Maßstäben nicht per se, wie fälschlicherweise immer behauptet wird, für die Sicherheit von Produkten. Es sagt aus, dass die Produkte, wie Maschinen, den Anforderungen in den das Produkt betreffenden EU-Richtlinien entsprechen, - bzw. dass der Hersteller dies durch die Anbringung des CE-Kennzeichens erklärt. Es ist also eine reine Herstellererklärung. Damit ist das CE-Kennzeichen hauptsächlich ein Zeichen, das den Marktüberwachungsbehörden helfen und diese informieren soll. Für die Verbraucher hat es dagegen nur bedingte Aussagekraft. Was wir auf dem europäischen Binnenmarkt brauchen, ist ein Zeichen für die Verbraucher, das eindeutig für die Sicherheit des Produkts steht.

Geprüfte Sicherheit in Deutschland

In Deutschland wurde mit dem 1977 eingeführten GS-Zeichen ein funktionsfähiges und verlässliches System etabliert, wie es in dieser Form in keinem anderen europäischen Land existiert. Trotzdem ist das GS-Zeichen über den deutschen Markt hinaus bekannt und wird von Unternehmen nachgefragt. Wieso nicht alle europäischen Verbraucher in den Genuss eines solchen Systems bringen? Ein europäisch geregeltes Zeichen würde den Verbrauchern hohe Transparenz bieten und eine wichtige Orientierungshilfe beim Kauf von Produkten.

Überprüfung des Kennzeichnungssystems in der EU notwendig

In ihrem Vorschlag zur Revision des "Neuen Ansatzes" schlägt die Europäische Kommission allerdings eine weitgehende Abschaffung der nationalen Prüfzeichen vor - und zwar ersatzlos. Das Europäische Parlament hat sich nun in einem fraktionsübergreifenden Kompromiss dafür ausgesprochen, dass die nationalen Zeichen zumindest solange weiter bestehen können müssen, bis es eine europäische Lösung gibt. Zudem haben wir die Kommission dazu aufgefordert, in einer Studie eine grundsätzliche Überprüfung der bestehenden Systeme der Kennzeichnung von Verbraucherprodukten in der EU vorzunehmen.

Wir erwarten, dass die derzeitige Situation vollständig eruiert wird, sowie Vor- und Nachteile der CE-Kennzeichnung sowie der nationalen Kennzeichen geprüft werden. Es muss dabei auch überprüft werden, inwiefern nationale Zeichen ein Zugangshindernis zum Binnenmarkt darstellen können und ob die Einführung eines freiwilligen europäischen Sicherheitszeichens für alle Verbraucherprodukte einen Mehrwert bringen würde.

Autor: Dr. Andreas Schwab

© TÜV AUSTRIA 2010 | Krugerstraße 16, 1015 Wien | Tel: +43 (0)1 514 07-0 | Fax: +43 (0)1 514 07-6005 | E-Mail: office@tuv.at