Prüfung von Betriebsanlagen::

Verbindung von Technik & Recht

 

Die Vielfalt der anlagenrechtlichen Bestimmungen ist für die meisten gewerberechtlichen Geschäftsführer sowie verantwortlichen Beauftragten nicht mehr zu überblicken.

Mit der Durchführung der im § 82b der Gewerbeordnung festgeschriebenen verpflichtenden Überprüfung von Betriebsanlagen erfüllt der Betrieb nicht nur eine gesetzliche Prüfpflicht, sondern schafft auch Rechtssicherheit für die Verantwortlichen im Betrieb. Der TÜV AUSTRIA bietet den Betreibern eine umfassende Überprüfung ihrer Anlagen durch seine Sachverständigen an. Die in einem Prüfbericht dokumentierten Ergebnisse stellen wegen der Akkreditierung eine öffentliche Urkunde dar.

Für die verantwortlichen Betreiber der Anlagen bringt dies Rechtssicherheit auf einem Gebiet, das im „worst case“ mit schwerwiegenden Haftungsfragen für Manager und Eigentümer gepflastert ist. Nebenbei werden Projekte wie „gerichtsfeste Organisation“ und „legal compliance“ durch diese Prüfung mit Leben erfüllt bzw. fortgeführt. Zu den anlagenrechtlichen Prüfungen zählen neben der Prüfung nach § 82b GewO im Wesentlichen auch die Prüfungen nach § 19 Eisenbahngesetz, § 51 Gaswirtschaftsgesetz, § 14 Rohrleitungsgesetz und § 134 Wasserrechtsgesetz. Kurz zusammengefasst haben die angeführten Prüfungen folgende Themenschwerpunkte gemeinsam:

Prüfung des Genehmigungszustandes

Die Basis zur Beurteilung des Genehmigungszustandes bilden die Genehmigungs- bzw. Änderungsbescheide mit den zugehörigen Einreichunterlagen (Pläne, techn. Beschreibungen). Aus den Bescheidsprüchen sowie den Einreichunterlagen geht hervor, welche Anlagenbereiche mit den jeweiligen Bescheiden genehmigt wurden und wie diese baulichen oder maschinellen Einrichtungen betrieben werden dürfen. Der Vergleich dieser Unterlagen mit den Anlagen und Gebäuden vor Ort bildet den ersten Themenschwerpunkt der Prüfungen.

 Prüfung von Bescheidauflagen

Neben der Beschreibung der Genehmigung enthalten die Bescheide auch Auflagen. Diese Auflagen sind auf Einhaltung zu prüfen. Einzelne Auflagen können durch bereits vorhandene Dokumentation nachvollzogen werden, ein großer Teil der Auflagen wird durch Sachverständigenbegutachtung verifiziert (z.B. Lagerung und Verarbeitungen von Chemikalien; baulicher und betrieblicher Brandschutz; Verwendung seltener Gase und Gefahrenstoffe; Fluchtwegssituation, Verhalten bei Abfüllund Verladevorgängen etc.).

Prüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

Aufgrund der Fülle an gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen stellt dieser Abschnitt die größte Herausforderung an den Sachverständigen dar. Dabei sind alle für die Anlage relevanten gesetzlichen Bestimmungen herauszufiltern und auf Einhaltung zu prüfen. Die Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen aufgrund der unterschiedlichen Errichtungszeitpunkte macht diese Arbeit besonders aufwändig.

Ergebnis der Prüfung

Die Prüfbescheinigungen sind eine Bestätigung über die Einhaltung einer gesetzlichen Prüfpflicht, schaffen Rechtssicherheit für die Verantwortlichen im Unternehmen und dienen gegenüber beschwerdeführenden Anrainern, Mitbewerbern, aber auch Kaufinteressenten etc. als Nachweis für die Einhaltung des konsensgemäßen Zustandes.

Der TÜV AUSTRIA ist die einzige akkreditierte Inspektionsstelle für derartige Prüfungen in Österreich.

E-Mail: 82b@tuv.at

Autor: Ing. Alexander Kubanek

 TÜV AUSTRIA AKADEMIE

„Anleitung zur Selbstüberprüfung nach §82b Gewerbeordnung“

Wien: 10.03.2008 oder 17.11.2008

Informationen:

Frau Susanne Kolm 01/6175250-8193

oder kol@tuv.at

sowie http://www.tuv-akademie.at/

© TÜV AUSTRIA 2010 | Krugerstraße 16, 1015 Wien | Tel: +43 (0)1 514 07-0 | Fax: +43 (0)1 514 07-6005 | E-Mail: office@tuv.at