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Energieausweis mit Jahreswechsel verpflichtend

 

Sylvester brachte die Wende. Der Energieausweis ist seit 01.01.2008 für jeden Neubau in Österreich verpflichtend. Und bis 01.01.2009 wird der Nachweis für die Energieeffizienz einer Immobilie auch für bestehende Gebäude obligatorisch. Der Energieausweis, im Sprachgebrauch auch als Gebäudepass oder Energiepass bezeichnet, soll das Energieverhalten eines Bauwerks beschreiben und vergleichbar machen. Diese Energieausweise betrachteten bis jetzt nur einzelne Teile des Energieverbrauchs. Dies war meist der Heizwärmebedarf eines Gebäudes, wobei die Berechnungsmethoden und Ansätze sehr unterschiedlich waren.

Mit der EU-Gebäuderichtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes“ 2002/91/EG wurde im Dezember 2002 eine EU-Richtlinie verabschiedet, die den Energieverbrauch von Gebäuden normiert. Dies macht die ermittelten Werte vergleichbar. Dieses Papier wird gerne mit dem Typenschein eines Autos verglichen, weil es ebenso wie beim Auto Konstruktion, Bauweise, die vorgesehene Nutzung und den Energiebedarf bei einer genormten Betriebsweise („so genannten Normverbrauch“) beschreibt.

 Umsetzung in Österreich

Die Anforderungen der Richtlinie, die als bautechnische Vorschriften verfasst wurden, obliegen der Umsetzung durch die Länder. Das gilt für alle Neubauten bzw. Sanierungen. Die Verpflichtung, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten dem Erwerber einen Energieausweis vorzulegen, stellt dagegen eine Angelegenheit des Zivilrechtswesens dar, die in die Bundeskompetenz fällt.

Zur Umsetzung der zivilrechtlichen Bestimmungen wurde am 24.05.2006 das Energieausweis- Vorlage-Gesetz (EAVG) beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe (Vermietung) von Gebäuden und Nutzungsobjekten. Danach hat der Übergeber eines Gebäudes dem Übernehmer einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis auszuhändigen.

Der Energieausweis

Die Betrachtungsweise des EAVG geht über die schon bisher in einigen Bundesländern ausgestellten Energieausweise deutlich hinaus, und wird auch die gesamte Planung nachhaltig verändern. Im Vergleich zum bisherigen Energieausweis für Wohngebäude ist die Berechnung des Heizwärmebedarfes weitgehend gleich bleibend. Eine Neuerung stellt hingegen die Betrachtung des Heizsystems für die Raumwärme und Warmwassererzeugung, beziehungsweise des Kühl- und Lüftungsbedarfs für Nicht-Wohngebäude dar.

Was bringt der Energieausweis für Immobilienbesitzer und Mieter?

Wichtigster Nutzen ist sicher die energetische Vergleichbarkeit von Gebäuden. Gleichzeitig soll ein Marktdruck auf energetisch schlechtere Gebäude zur Sanierung erzeugt werden. Die Sanierung eines Gebäudes bedeutet eine erhebliche Wertsteigerung und eine Verbesserung des Nutzungswertes. Daher stellt der Energieausweis in Zukunft ein wichtiges Instrument zur Transparenz dar. Er informiert nicht nur über den energetischen, sondern auch über den Gesamtzustand des Gebäudes. Die umfassende Darstellung eines Gebäudes ermöglicht dem Immobilienbesitzer eine zukunftsorientierte Disposition über sein Gebäude.

Was bietet der TÜV AUSTRIA?

TÜV AUSTRIA CONSULT GMBH führt gemeinsam mit vielen TÜV AUSTRIA Partnern im gesamten Bundesgebiet flächendeckend die Erstellung von Energieausweisen durch. Dabei wird die gesamte Bandbreite vom Einfamilienhaus bis hin zu komplexen Nicht- Wohngebäuden mit unterschiedlichen Nutzungsarten abgedeckt. Darüber hinaus bietet der TÜV AUSTRIA ein Ingenieur-Leistungspaket für eine thermische Sanierung an, das von der Erstellung der Einreichunterlagen bis hin zur ör tlichen Bauaufsicht bei der Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen reicht.

E-Mail: tuv-consult@tuv.at

Autor: Dipl.-Ing. Günter Zowa

TÜV AUSTRIA AKADEMIE

„Der Energieausweis für Gebäude“

Wien: 11.03.2008 oder 20.05.2008

Ansfelden: 16.04.2008

 Informationen:

Frau Susanne Kolm 01/6175250-8193

oder kol@tuv.at

sowie www.tuv-akademie.at  

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