Verkehrswirtschaft:Ladegutsicherung im privaten PKW |
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Die mangelnde Ladungssicherung hat ernste juristische Konsequenzen für den Fahrer.
Grundregeln der Physik legen die Sicherung des Ladegutes nahe. Masse in Ruhe möchte in Ruhe bleiben, bewegte Masse möchte in Bewegung bleiben. Alle Körper geraten durch Einwirkung von Beschleunigungs- oder Verzögerungskräften gleichzeitig in Bewegung. Der Unterschied von schweren und leichten Gütern liegt nur in der Zerstörungskraft beim Aufprall. Daher gilt: Die Ladung darf sich nicht bewegen können!
Beschleunigungskräfte (positive sowie negative) wirken nach vorne, nach hinten, zu beiden Seiten und ver tikal. Die Sicherung in Fahrtrichtung muss nun so ausgelegt sein, dass z. B. bei einer Vollbremsung die Ladung, die sich nach vorne bewegt, sicher auf der Ladefläche gehalten wird. Und umgekehrt gilt dasselbe beim Anfahren. Die Ladung muss mit dem Auto verbunden werden und dies erreichen wir durch zwei unterschiedliche Methoden: Einerseits durch Kraftschluss (weniger wirksam, schlecht berechenbar) und andererseits durch Formschluss (sehr effizient!). Kraftschluss bedeutet, dass Sie durch Einleitung von Zurrkräften die Reibung zwischen Ladegut und Ladefläche erhöhen. Formschluss kann man sich so vorstellen, dass wenn Sie auf Urlaub fahren, kein Gepäckstück mehr in den Kofferraum passt. Die Ladung kann sich also nicht mehr bewegen. Oder Sie verzurren die Ladung direkt bzw. durch Umschlingen mittels entsprechenden Zurrgurten. In diesem Falle ist die Ladung ebenfalls am Bewegen gehindert und fixiert. In modernen Kraftfahrzeugen wird die Scheibtruhe an eigens im PKW vom Hersteller vorgesehenen Zurrpunkten verzurrt.
In der Praxis wird sich die Ladungssicherung durch eine Kombination aus Form- und Kraftschluss zusammensetzen. Ladelücken sind möglichst zu vermeiden. Beispielsweise sind Klein- oder Sammelgüter in größere stabile (Kunststoff) Kisten zu verstauen, verwenden Sie auch Leerkartons oder Kisten als Art Keil- Puffer, und zurren Sie bei sperrigen Gütern an den Zurrpunkten bzw. anderen tragenden Teilen nieder.
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Auch mittels des Sicherheitsgurtes wird Ihr Kind formschlüssig „verzurr t“! Wenn der Sprössling nicht im Kindersitz sitzen will, fährt Papa oder Mama eben nicht. Basta! So geht das! Bitte keine Experimente, Ihren Kindern zuliebe. Und außerdem ist es völlig zu Recht ein (relativ häufig angezeigtes) Vormerkdelikt. Beachten Sie: Ihre Kinder wachsen! Der Sitz nicht! Rechtzeitig tauschen!
Ist das Ladegut (Surfbrett, Boot etc.) zu sperrig, „wandert“ es ganz gern aufs Dach des Autos: Die Konstruktionen, mit denen man als „Straßenverkehrsmitbenützer“ bei diversen Überholmanövern optisch konfrontiert wird, sind zwar manchmal zirkusreif, aber aufgrund der potentiellen Gefährdung alles andere als tolerabel. Hier ist auf einen professionellen Dachträger zurückzugreifen, mit entsprechenden Sicherungsmöglichkeiten sowie der Schwerpunkt und das Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu beachten. Dieselbe Überlegung gilt natürlich auch für Fahrradträger.
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AUTOREN:
| Ing. Dominik Scholz Techniker für Maschinensicherheit und Ladungssicherungsexperte der AUVA-Landesstelle Wien | ||||
| Dipl.-Ing. Dr. Josef Drobits Chemiker im Unfallverhütungsdienst der AUVALandesstelle Wien; Gefahrgutexperte der AUVA Ausbildungsleiter für Gefahrgutbeauftragte, Qualitätsmanager, Fachauditor; Allg. beeideter und gerichtl. zert. Sachverständiger für Fragen des Gefahrguttransportrechts, Lagerung und Arbeitnehmerschutz |