TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE

Änderung der Bodenfreiheit auf 9 cm

 

Wie fälschlicherweise von einem Ziviltechniker behauptet wird, kann man in Österreich ab sofort Fahrzeuge mit einer Bodenfreiheit von 9 cm (früher 11 cm) genehmigen.

Fakt ist jedoch, dass bis dato lediglich die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBSTV) dahingehend abgeändert wurde, dass nunmehr die Werte für "Schwere Mängel" (9 cm) bzw. Gefahr im Verzug (7 cm) österreichweit angepasst wurden. Falls es jedoch noch zu einer Änderung der Mindestbodenfreiheit kommt, bietet die TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH für ihre Kunden, welche ihr Fahrzeug seit Jänner 2010 begutachten ließen, spezielle Tarife für die Anpassung des jeweiligen Gutachtens hinsichtlich der Bodenfreiheit an!