Fahrzeugumrüstung:Rad- und Reifenkombination | |
Informationen über die Umrüstung der Rad- und Reifenkombination
Allgemeines
Jede Änderung der Rad- und Reifenkombination, die nicht im Genehmigungsdokument des Fahrzeugs angeführt ist, ist grundsätzlich, auch wenn sich nur die Radgröße oder die Radtype ändert, anzeigepflichtig.
Bei der Umrüstung von Fahrzeugen hinsichtlich der Räder und Reifen sind nachstehende Punkte zu beachten:
Die verwendeten Räder müssen ausreichende Betriebsfestigkeit aufweisen (Nachweis durch ein Teile- oder Festigkeitsgutachten). Bei Spurweitenänderungen von mehr als +2% ist der Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit des Fahrzeuges durch den Fahrzeughersteller (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder ein Gutachten eines technischen Dienstes zu erbringen. ->Spurweitenrechner Bei einer Änderung des Abrollumfangs mehr als –2,5% und mehr als +1,5% ist eine Kontrolle und gegebenenfalls eine Angleichung des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers zu erbringen. ->Abrollumfangrechner Bei einer Änderung des Abrollumfangs mehr als ±8% ist das Abgas-, Geräusch- und Bremsverhalten erneut nachzuweisen. Diese Prüfungen sind äußerst kostenintesiv! Bei der Verwendung von Rädern, deren Breiten außerhalb der für die Reifen vorgeschriebenen Breiten liegen, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich.
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Unter Beibringung der für eine Begutachtung erforderlichen Dokumente und Nachweise werden nachstehende Prüfungen, zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des umgerüsteten Fahrzeuges, durchgeführt:
Anbauprüfung der Räder (Radanschluss, Radbefestigung). Prüfung der Freigängigkeit der Räder und der Bereifung unter allen auftretenden Betriebsbedingungen (z.B. voller Lenkeinschlag, Kotflügelkanten im eingefederten Zustand etc.). Prüfung der Eignung der Reifen hinsichtlich Tragfähigkeit, zulässiger Geschwindigkeit und Radbreite. Prüfung der Tragfähigkeit der Räder unter Berücksichtigung der zulässigen Achslasten. Prüfung der Einhaltung der Auflagen im Teile- oder Festigkeitsgutachten. Prüfung der Verwendbarkeit von Schneeketten. Prüfung der Wirksamkeit der Radabdeckungen (die gesamte Breite der Rad- und Reifenkombination muss im Bereich von 30° vor und 50° nach dem oberen Scheitelpunkt abgedeckt sein).
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Prüfung der Auswirkung von Änderung des Lenkrollradiuses (Prüfung des Brems- und Lenkverhaltens). Prüfung der thermischen Belastbarkeit der Bremsanlage. Gegebenenfalls Fahrerprobung über eine angemessene Fahrstrecke. Gegebenenfalls Fahrerprobung des umgerüsteten Fahrzeuges im Vergleich zum Serienfahrzeug.
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Anmerkung: Bei einer gleichzeitigen Tieferlegung ist ein Gesamtgutachten des TÜV AUSTRIA erforderlich.