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Nachrichten- und Informationstechnik, EMV:

R&TTE-Richtlinie 99/5/EG über Funk- und Telekommunikationsendgeräte

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Messungen an einem Endgerät in der Absorberhalle

Durch die neue Richtlinie 99/5/EG für Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte werden die Voraussetzung und Vorgangsweise für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen wesentlich geändert.

TÜV AUSTRIA Zertifikat

Die Richtlinie ist am 7. April 1999 in Kraft getreten und ist bis 8. April 2000 in nationales Recht umzusetzen.

Der TÜV ist notifizierte Stelle für die R&TTE-Richtlinie 99/5/EG und damit berechtigt, alle Verfahren der Richtlinie zu zertifizieren.

Ab 8. April 2000 sind für Funkanlagen und Telekommunikations-Endeinrichtungen, die in den Geltungsbereich der R&TTE-Richtlinie fallen, die Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der neuen Richtlinie anzuwenden.

Damit werden für Funkgeräte und Funkanlagen die bestehenden Richtlinien 98/13/EG für Telekommunikationsendgeräte und Satellitenfunkanlagen sowie die EMV-Richtlinie 89/336/EWG bedeutungslos.

Muster einer Konformitätserklärung

Folgende Leistungen offeriert der TÜV für die R&TTE-Richtlinie:

Serviceleistungen

  • Erhebung der grundlegenden Anforderungen für EMV, Sicherheit, Personenschutz und effektive Nutzung des Funkspektrums

  • Auswahl der zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren

  • Festlegung von Umfang und Inhalt der technischen Dokumentation

  • Erforderliche Kennzeichnung von Produkt und Verpackung

  • Umsetzung des Notifizierungsverfahrens an die EU-Staaten

R&TTE-Richtlinie - Entwicklungsbegleitende- und Vorserienuntersuchungen:

Spezifikationen und Normen sowie die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen

Muster eines Notifizierungsdatenblatts

R&TTE-Richtlinie - Prüfung der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen:

Als akkreditierte Prüfstelle ist der TÜV in der Lage, die Prüfungen betreffend der effektiven Nutzung des Funkfrequenzspektrums, der Einhaltung der EMV- und Sicherheitsanforderungen sowie der Personenschutzaspekte durchzuführen, die in Europa, aber auch in vielen außereuropäischen Ländern anerkannt werden.

R&TTE-Richtlinie - Zertifizierungen:

  • Festlegung der Funktestreihen nach Anhang III

  • Ausstellung der Konformitätsbescheinigung nach Anhang IV

  • Bescheinigung der Konformität des Qualitätsmanagementsystems mit den Anforderungen des Anhangs V